Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Das Kleingedruckte gehört dazu. Wir versuchen wenigstens, es verständlich zu machen.“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Xetex Consulting AG und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von ICT-Dienstleistungen, Beratungs-, Projekt-, Support- und Betriebsleistungen sowie weiteren vereinbarten Leistungen.
Sie bilden die Grundlage für eine klare und faire Zusammenarbeit und ergänzen individuelle Angebote, Verträge, Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements (SLA).
Soweit in einem individuellen Vertrag oder Angebot abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Die jeweils anwendbaren Leistungen, Preise, Termine, Verantwortlichkeiten und besonderen Bedingungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot, Vertrag oder der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Xetex Consulting AG und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von ICT-Dienstleistungen.
Dazu gehören insbesondere Beratung und Projektleistungen, Managed Services und Support, Cloud- und Microsoft-365-Dienstleistungen, Infrastruktur- und Security-Lösungen, Softwareentwicklung, Weblösungen sowie der Verkauf, die Beschaffung und Bereitstellung von Hard- und Software und weitere individuell vereinbarte Leistungen.
Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot, Vertrag, Auftrag oder einer ergänzenden Leistungs- beziehungsweise SLA-Vereinbarung.
Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen.
2. Angebote und Leistungsumfang
Massgebend für Art, Umfang, Termine, Preise und Voraussetzungen einer Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder ein separat abgeschlossener Vertrag.
Xetex erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannten Anforderungen und Rahmenbedingungen. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
Ändern sich während eines Projekts Anforderungen, Voraussetzungen oder der gewünschte Leistungsumfang, können sich daraus Anpassungen bei Aufwand, Kosten und Terminen ergeben. Solche Änderungen werden mit dem Kunden abgestimmt und, soweit erforderlich, als zusätzliche Leistungen ausgewiesen.
Unser Ziel ist dabei eine transparente Zusammenarbeit – damit aus einer kleinen Zusatzidee nicht überraschend ein zweites Projekt wird.
3. Mitwirkung des Kunden
Eine erfolgreiche Leistungserbringung setzt voraus, dass beide Seiten ihren Teil beitragen. Der Kunde stellt Xetex die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung und trifft notwendige Entscheidungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, Xetex über relevante technische, organisatorische oder sicherheitsbezogene Rahmenbedingungen zu informieren, soweit diese für die vereinbarte Leistung von Bedeutung sind.
Verzögerungen, zusätzlicher Aufwand oder notwendige Anpassungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können zu Terminverschiebungen und zusätzlichen Kosten führen.
Denn auch das beste IT-Projekt kommt irgendwann an den Punkt, an dem ein Passwort, eine Freigabe oder eine Entscheidung fehlt.
4. Preise, Lizenzen und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Leistungen von Xetex richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder vereinbarten Abrechnungsmodell. Leistungen können je nach Vereinbarung pauschal, nach Aufwand oder als wiederkehrende Dienstleistung abgerechnet werden.
Lizenzen, Cloud-Abonnemente, Hardware, Software und Leistungen von Drittanbietern können zusätzlichen Hersteller-, Lizenz- oder Vertragsbedingungen sowie Preisänderungen des jeweiligen Anbieters unterliegen. Solche Änderungen können entsprechend an den Kunden weitergegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlungsfristen, Abrechnungsintervalle und allfällige Vorauszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Leistungen nach Aufwand wird grundsätzlich der tatsächlich angefallene Aufwand gemäss den vereinbarten Ansätzen verrechnet.
Damit auch bei der Rechnung gilt, was uns technisch wichtig ist: möglichst keine Überraschungen.
5. Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Rechte an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen, Konzepten, Dokumentationen, Software und individuell entwickelten Lösungen richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Rechte an Standardsoftware, bestehenden oder wiederverwendbaren Komponenten, Frameworks, Tools sowie Produkten und Leistungen Dritter verbleiben bei Xetex beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Soweit erforderlich, erhält der Kunde die für die vereinbarte Nutzung notwendigen Nutzungsrechte.
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und geben diese nicht ohne Berechtigung an Dritte weiter. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Bei der Bearbeitung von Personendaten beachten beide Parteien die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit Xetex Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet, können ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen werden.
Was dem Kunden gehört, bleibt beim Kunden – und was vertraulich ist, behandeln wir auch so.
6. Gewährleistung, Haftung, Dauer und Recht
Xetex erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Der Kunde informiert Xetex über festgestellte Mängel oder Abweichungen möglichst zeitnah und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nachbesserung.
Bei Leistungen, die von Drittprodukten, Herstellern, Cloud-Diensten oder externen Plattformen abhängig sind, kann Xetex deren dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Funktionalität nicht gewährleisten.
Soweit im Angebot, Vertrag oder SLA keine bestimmten Eigenschaften, Verfügbarkeiten oder Wiederherstellungszeiten zugesichert wurden, gelten diese nicht als garantiert.
Auch in der IT lässt sich viel planen – nur leider nicht jeder Fehler.